Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Transport von Booten, PKW sowie Trailern jeglicher Art
§ 1 Geltungsbereich
Allen unseren Transportleistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 2 Genehmigungen und behördliche Auflagen
Verträge, deren Durchführung einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedarf, insbesondere gemäß §§ 29 Abs. 3, 46 StVO sowie §§ 18 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 2 und 4 StVO und § 70 StVZO, werden unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung dieser Genehmigungen geschlossen.
Sämtliche Gebühren, Kosten und Auflagen, die durch behördliche Maßnahmen oder angeordnete Sicherheitsvorkehrungen entstehen, trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
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erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden,
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unzutreffende Angaben zum Transportgut gemacht wurden,
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die Durchführung des Transports aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Transportgut in einem für den Transport geeigneten Zustand bereitzustellen und sämtliche für die Durchführung des Transportes erforderlichen Angaben (Maße, Gewicht, Schwerpunkt, besondere Eigenschaften, Anschlagpunkte) rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
Gefahrstoffe, Beiladungen sowie nicht transportrelevantes Zubehör sind vor Transportbeginn zu entfernen.
Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen.
§ 5 Haftung und Versicherung
(1) Haftungsgrundlage
Die Haftung richtet sich bei innerdeutschen Transporten nach den Vorschriften der §§ 407 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Transporten nach der CMR.
(2) Haftungshöchstbetrag Inland
Bei innerdeutschen Transporten ist die Haftung gemäß § 431 HGB auf maximal 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht begrenzt.
(3) Haftungshöchstbetrag Ausland
Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt Art. 23 Abs. 3 CMR (8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht).
(4) Keine Wertdeklaration
Eine Haftung zum Waren-, Markt-, Zeit- oder Wiederbeschaffungswert besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Transportversicherung
Der Abschluss einer Transportversicherung zum vollen Warenwert obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für hochwertige Fahrzeuge.
(6) Mittelbare Schäden
Eine Haftung für Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(7) Qualifiziertes Verschulden
Die gesetzlichen Regelungen über den Wegfall der Haftungsbegrenzungen bei vorsätzlichem oder qualifiziert grob fahrlässigem Verhalten (§ 435 HGB, Art. 29 CMR) bleiben unberührt.
(8) Transporte auf eigener Achse
Transporte von Gütern auf eigener Achse sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsgegenstand. In diesem Fall ist der Auftraggeber als Halter für den Versicherungsschutz des eingesetzten Fahrzeugs verantwortlich.
§ 6 Be- und Entladezeiten
Im vereinbarten Transportpreis ist eine Be- und Entladezeit von insgesamt einer Stunde enthalten. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 55,00 EUR berechnet.
§ 7 Persenning / Bootsplane
Der Transport mit montierter Persenning oder Bootsplane erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
Für Schäden, die auf Winddruck, Materialermüdung oder unsachgemäße Montage zurückzuführen sind, wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
§ 8 Zahlung
Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bar vor Entladung der Fracht. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht das gesetzliche Frachtführerpfandrecht gemäß § 441 HGB zu.
Bei Nichtzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Transportgut auf Kosten des Auftraggebers zu verwahren.
§ 10 Haftungsumfang
Diese AGB gelten für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
Sie gelten auch zugunsten aller eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
Für lose, nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände oder Zubehörteile, die nicht ausdrücklich im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
§ 11 Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Fürstenwalde/Spree.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 12 Stornierung
Bei Stornierung eines Transportauftrages innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Transporttermin werden 70 % des vereinbarten Transportpreises berechnet.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.




